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IMPRESSUM

Medieninhaber, Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich

Fitness Wundschuh – by Mario Kainz

Kaiserwaldweg 20

8142 Wundschuh

+43 664 36 44 668

info@fitness-wundschuh.at​

AGB

FITNESS WUNDSCHUH

1.Präambel

 

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB) in der jeweils geltenden Fassung regeln das Vertragsverhältnis zwischen  Fitness Wundschuh. und dem Mitglied und sämtliche daraus entspringenden wechselseitigen Rechte und Pflichten.

 

1.2. Als Mitglieder gelten diejenigen Personen, die mit der Fitness Wundschuh einen Mitgliedsvertrag zur entgeltlichen Nutzung/Benützung des von der Fitness Wundschuh betriebenen Fitnessstudios (Räumlichkeiten sowie Einrichtungen/Geräte) abgeschlossen haben.

 

1.3. Sämtliche Kontakt- und sonstige relevanten Daten der Fitness Wundschuh können dem Impressum auf der Website www.fitness-wundschuh.at entnommen werden.

 

1.4. Abweichungen der nachstehenden AGB und sonstige ergänzende Vereinbarungen zwischen der Fitness Wundschuh und dem Mitglied bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

1.5. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und der Verträge zwischen der Fitness Wundschuh und dem Mitglied, welche unter Zugrundelegungen dieser AGB abgeschlossen worden sind, nicht berührt. Eine unwirksame Regelung wird durch eine solche wirksame Regelung ersetzt, die in ihrem Regelungsinhalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Dies gilt entsprechend bei Vertragslücken.

 

1.6. Das Mitglied kann die vorliegenden AGB jederzeit – auch nach Vertragsabschluss – unter dem auf der Homepage der Fitness Wundschuh (www.fitness-wundschuh.at) erreichbaren Link „AGB“ abrufen, downloaden, speichern und ausdrucken.

 

2. Vertragsabschluss

 

2.1. Die Fitness Wundschuh bedient sich zum Zwecke des Vertragsabschlusses mit dem Mitglied eines eigenen von ihr verfassten Antragsformular, welches einem Interessenten gemeinsam mit den geltenden AGB ausgehändigt wird. Dieses Antragsformular ist vom Mitglied vollständig auszufüllen und ist diesem ein gültiger Lichtbildausweis beizulegen. Der Antrag stellt für das Mitglied ein ihn bindendes Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit der Fitness Wundschuh dar. 

 

2.2. Das Mitglied muss zumindest das 15. Lebensjahr vollendet haben und vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine schriftliche Einverständniserklärung des Obsorgeberechtigten dem Antragsformular beilegen.

 

2.3. Die Fitness Wundschuh ist berechtigt, innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Antragsformulares und der weiters geforderten Dokumente/Bestätigungen ohne weitere Begründung das Zustandekommen des Mitgliedsvertrages zu verweigern. Sofern innerhalb dieses Zeitraumes keine Ablehnung der Fitness Wundschuh erfolgt, kommt der Mitgliedsvertrag zwischen der Fitness Wundschuh und dem Mitglied auf Basis des eingelangten Antrages unter Einschluss der vorliegenden AGB – welche jeweils gemeinsam mit dem Antragsformular ausgehändigt werden – zustande.

 

2.4. Sollte der zustande gekommene Mitgliedsvertrag auf eine bestimmte Dauer befristet worden sein, verlängert sich dieser automatisch bei Ablauf um jeweils ein weiteres Monat, sollte das Mitglied nicht einen Monat vor Ablauf einlangend bei Fitness Wundschuh mitteilen, dass eine Verlängerung nicht gewünscht ist.

 

3. Mitgliedschaft

 

3.1. Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich und dürfen sämtliche Leistungen der Fitness Wundschuh ausschließlich vom jeweiligen Mitglied in Anspruch genommen werden. Eine Übertragung an Dritte ist nicht möglich und ausdrücklich verboten. Für den Fall, dass das Mitglied dieser Bestimmung zuwiderhandelt, ist es verpflichtet, einen der Nutzung durch den Dritten entsprechenden Entschädigungsbetrag an die Fitness Wundschuh zu bezahlen sowie diese vollkommen schad- und klaglos zu halten. 4

 

3.2. Das Mitglied unterwirft sich der Hausordnung in der jeweils geltenden Fassung in Entsprechung des Aushanges in den Räumlichkeiten der Fitness Wundschuh. Bei groben Verstößen des Mitgliedes gegen die Hausordnung (wie beispielsweise Tätlichkeiten, Bedrohungen, sexuelle Belästigung u.a.) ist die Fitness Wundschuh berechtigt, dem Mitglied den Zutritt bis auf Weiteres – auch bis zum Ende der Laufzeit des abgeschlossenen Mitgliedsvertrages – zu verweigern. In diesem Fall hat jedoch das Mitglied im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen einen entsprechenden Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.

 

3.3. Durch die Mitgliedschaft ist das Mitglied berechtigt, die Räumlichkeiten der Fitness Wundschuh während der Öffnungszeiten laut Aushang des Fitnessstudios zu betreten und die zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Gerätschaften in Entsprechung der unter Punkt 7. geregelten Benützungsbedingungen zu benützen.

 

4. Mitgliedschip/band

 

4.1. Das Mitglied erhält nach gültigem Vertragsabschluss einen Mitgliedschip/band von der Fitness Wundschuh ausgehändigt, mit welcher der Zutritt zum Fitnessstudio in Entsprechung der unter Punkt 3. getroffenen Regelungen möglich ist.

 

4.2. Bei Erhalt dieses Mitgliedschips/band ist eine einmalige Gebühr in Höhe von € 20,00  vom Mitglied zu bezahlen.

 

4.3. Ein Verlust oder eine Beschädigung des Mitgliedschips ist der Fitness Wundschuh unverzüglich zu melden, wobei für die Ausstellung eines neuen Chips ein Betrag in Höhe von € 20,00 als Entschädigungsaufwand vom Mitglied zu bezahlen ist.

 

4.4. Eine Weitergabe des Mitgliedschips ist im Sinne der Bestimmung unter 3.1. nicht gestattet.

 

5. Mitgliedsbeitrag und Zahlungsbedingungen

 

5.1. Das Mitglied ist in Entsprechung des mit der Fitness Wundschuh abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Leistung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehres durch ein Lastschriftmandat (eine Einzugsermächtigung) des Mitgliedes.

 

5.2. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am Ersten eines jeden Monates im Vorhinein fällig und wird an diesem Tag per Lastschrift vom Konto des Mitgliedes abgebucht.

 

5.3. Das Mitglied ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf seinem Girokonto zu sorgen, sodass die jeweilige Abbuchung durch die Fitness Wundschuh gewährleistet ist. Sofern das Konto nicht gedeckt oder eine Abbuchung/Einziehung des Mitgliedsbeitrages aus sonstigen Gründen nicht möglich ist, hat das Mitglied der Fitness Wundschuh den ihr dadurch entstandenen Aufwand zu ersetzen sowie die anfallenden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu bezahlen. In Entsprechung der Vorschrift des § 1333 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) ist das Mitglied darüber hinaus verpflichtet, der Fitness Wundschuh die ihr durch den Zahlungsverzug des Kunden entstehenden Mahn- und Inkassokosten sowie der Kosten eines allenfalls einschreitenden Rechtsanwaltes zu bezahlen, sofern diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Ein Zahlungsverzug berechtigt die Fitness Wundschuh davon abgesehen zur Vertragsauflösung im Sinne des Punktes 6.2.

 

5.4. Das Mitglied ist nicht berechtigt, im Falle der Nichtnutzung der von der Fitness Wundschuh bereitgestellten Leistungen laut abgeschlossenen Mitgliedsvertrag den monatlichen Mitgliedsbetrag zur kürzen oder diesen rückzufordern.

 

5.5. Eine Aufrechnung allfälliger Forderungen des Mitgliedes mit den Forderungen der Fitness Wundschuh (insbesondere dem Mitgliedsbeitrag) ist im Sinne konsumentschutzrechtlicher Vorschriften nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Mitgliedes mit der Forderung der Fitness Wundschuh in rechtlichem Zusammenhang steht, von der Fitness Wundschuh anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist, weiters bei Zahlungsunfähigkeit der Fitness Wundschuh.

 

6. Kündigung bzw. Beendigung des Mitgliedsvertrages

 

6.1. Die Mitgliedsverträge werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen und können unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist vor Ablauf dieses Zeitraumes schriftlich gekündigt werden. Sollte keine schriftliche Kündigung fristgerecht eingelangt worden sein, wird der abgeschlossene Mitgliedsvertrag um ein weiteres Monat verlängert. Nach Ablauf der bestimmten Vertragsdauer kann ausschließlich nur zum Monatsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

 

6.2. Die Fitness Wundschuh ist berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn das Mitglied mit der Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrages trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug ist, gegen die Benützungsregelungen oder die Hausordnung sowie sonstige Vertragsverpflichtungen gröblich oder trotz entsprechender Mahnung verstößt. Der Anspruch der Fitness Wundschuh auf den Mitgliedsbeitrag bis Vertragsende oder bis zum nächst möglichen Kündigungstermin bleibt hiervon unberührt.

 

6.3. Davon abgesehen sind beide Vertragspartner im Sinne der gesetzlichen Vorschriften zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund berechtigt.

 

7. Benützung des Fitnessstudios

 

7.1. Das Mitglied verpflichtet sich, bei der Benützung der Gerätschaften und sonstiger Einrichtungen des Fitnessstudios die Trainingsräume in sauberer und passender Bekleidung, mit sauberen und trockenen Sportschuhen zu betreten, die Geräte und sonstigen Einrichtungen sachgemäß zu bedienen sowie allfällige Schäden oder Mängel unverzüglich zu melden, den Weisungen des Trainingspersonales Folge zu leisten und die Räumlichkeiten (insbesondere auch die Spinde) sauber zu hinterlassen.

 

7.2. Ausdrücklich verboten sind die Benützung der Geräte und Einrichtungen unter Einfluss von Drogen/Medikamenten und Alkohol, das Rauchen und die Konsumation von Suchtgiften oder Alkohol, das Mitführen, Anbieten oder Überlassen von verschreibungspflichtigen Medikamenten (die nicht dem eigenen Gebrauch diesen und vom Arzt verschrieben worden sind) und Anabolika, das Mitbringen von Dritten, Kindern oder Tieren.

 

7.3. Festgehalten wird, dass das Fitnessstudio videoüberwacht wird, dies in Entsprechung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

 

8. Haftung der Fitness Wundschuh

 

8.1. Das Mitglied kann sich keinerlei Forderungen oder Ansprüche daraus ableiten, dass vorübergehend infolge von Wartungsarbeiten oder Säumnissen anderer Mitglieder keine ausreichende Anzahl von Geräten oder Einrichtungen verfügbar ist oder das Fitnessstudio aus sonstigen (technischen) Gründen vorübergehend nicht betreten werden darf. Die Fitness Wundschuh ist jedoch verpflichtet, Schäden und sonstige Gebrechen oder Mängel an Geräten und Einrichtungen umgehend zu beheben.

 

8.2. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet die Fitness Wundschuh nicht für unmittelbare oder mittelbare Sach- oder sonstige Vermögensschäden des Mitgliedes; somit ist die Haftung der Fitness Wundschuh hierfür ausdrücklich ausgeschlossen.

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1. Es gilt österreichisches Recht.

 

9.2. Namens- oder Adress- sowie Bankdatenänderungen des Mitgliedes sind der Fitness Wundschuh unverzüglich mitzuteilen. Solange der Fitness Wundschuh keine andere Zustelladresse des Mietgliedes nachweisbar schriftlich zur Kenntnis gebracht wird, erfolgen Zustellungen aller Art an die vom Mitglied bei Vertragsabschluss bekannt gegebene Anschrift mit der Wirkung, dass sie dem Mitglied als zugekommen gelten.

 

9.3. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten durch die Fitness Wundschuh richten sich nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Das Mitglied erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass die von ihm der Fitness Wundschuh bekannt gegebenen Daten (wie insbesondere Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Kontodaten) von der Fitness Wundschuh für Zwecke der Vertragserfüllung automationsunterstützt ermittelt, gespeichert, verarbeitet und verwendet werden dürfen.

 

© 2020, Fitness Wundschuh

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